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   BFH, 17.01.2005 - VI B 4/04   

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https://dejure.org/2005,10851
BFH, 17.01.2005 - VI B 4/04 (https://dejure.org/2005,10851)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2005 - VI B 4/04 (https://dejure.org/2005,10851)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - VI B 4/04 (https://dejure.org/2005,10851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 88 Abs. 1 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Abfindungsvereinbarung - Ermittlungspflicht des FA

  • datenbank.nwb.de

    Keine gesteigerte Ermittlungspflicht des FA bei vom Arbeitgeber i. R. von Abfindungsvereinbarungen eingeräumten Wahlrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - VI B 4/04
    Im Übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen braucht, sondern regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen kann (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).

    Insbesondere ist das zitierte Urteil des FG Köln vom 17. Dezember 2002 9 K 4254/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 668) durch das nachgehende Urteil des BFH in BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911 überholt; in diesem Urteil ist der BFH der Auffassung des FG Köln entgegengetreten, dass vom FA bei einer in der Steuererklärung erklärten "Entschädigung" stets die zugrunde liegende Vereinbarung angefordert werden müsse.

  • FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99

    Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 17.01.2005 - VI B 4/04
    Insbesondere ist das zitierte Urteil des FG Köln vom 17. Dezember 2002 9 K 4254/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 668) durch das nachgehende Urteil des BFH in BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911 überholt; in diesem Urteil ist der BFH der Auffassung des FG Köln entgegengetreten, dass vom FA bei einer in der Steuererklärung erklärten "Entschädigung" stets die zugrunde liegende Vereinbarung angefordert werden müsse.
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1996/19

    Steuerpflicht nach § 23 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

    Das Finanzamt braucht eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (BFH-Beschluss vom 17.01.2005 VI B 4/04, BFH/NV 2005, 834, m.w.N.).
  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Das Finanzamt braucht eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.01.2005 VI B 4/04, BFH/NV 2005, 834 m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Selbst wenn die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung schwierig sein kann, verstärkt sich die Ermittlungspflicht im Allgemeinen nur bei Unklarheiten und Zweifeln, die sich aus der Erklärung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19; vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911; vom 23. Februar 2005 XI R 3/04, BFH/NV 2005, 1269, alle m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. Januar 2005 VI B 4/04, BFH/NV 2005, 834).
  • FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und

    Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können dafür wichtige Anhaltspunkte bieten (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 8/03 BFH/NV 2005, 834).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2021 - 2 U 33/21

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für einen Einspruch in einem

    Die Finanzbehörde muss den Angaben des Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht mit Misstrauen begegnen, sondern kann diese als zutreffend unterstellen, sofern keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit bestehen (BFH, Beschluss vom 17. Januar 2005 - VI B 4/04, BeckRS 2005, 25007552).
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